(1) Die gridX GmbH, Oppenhoffallee 143, 52066 Aachen, eingetragen beim Amtsgericht Aachen unter HRB 20494 (nachfolgend „gridX“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich des digitalen Energiemanagements für ihre Vertriebspartner, mit denen sie Partnerverträge oder Verträge für einen Proof of Concept (POC) abgeschlossen hat (nachfolgend zusammenfassend „Partner“ genannt). Die vorgenannten Leistungen umfassen den Vertrieb von sogenannten gridBoxen und anderer Hardware an den Partner (nachfolgend zusammenfassend gridX-Produkte“ genannt). Der Partner nutzt diese gridX-Produkte selbst oder vertreibt sie an dritte Nutzer (die nutzenden Personen werden im Folgenden zusammenfassend als „Nutzer“ bezeichnet).
(2) Abhängig von den dem Partner zur Verfügung gestellten gridX-Produkten können bestimmte Funktionen dieser Produkte (nachfolgend „Funktionspakete“ genannt) vom Partner über eine von gridX betriebene Online-Plattform (nachfolgend „gridX-Plattform“ genannt) verwaltet werden. Voraussetzung für die Verwaltung solcher Funktionspakete über die gridX-Plattform ist, dass (i) der Nutzer die jeweiligen gridX-Produkte an das Internet anschließt und (ii) der Partner sich auf der gridX-Plattform registriert und mit gridX einen Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Plattform-Nutzungsbedingungen der gridX GmbH (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) abschließt.
(3) Die Nutzung der Funktionen der gridX-Plattform durch den Partner im Rahmen des Nutzungsvertrages ist für ihn nicht mit gesonderten Kosten verbunden. gridX macht keine Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Funktionen der Plattform, außer denen, die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannt sind.
(1) Parteien: Die Parteien des Nutzungsvertrags sind gridX und der Partner.
(2) Zustandekommen des Nutzungsvertrags: Durch den erstmaligen Login über den von gridX bereitgestellten Partner-Login erklärt der Partner sein Einverständnis zum Abschluss eines Nutzungsvertrags gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Auf diese Weise kommt der Nutzungsvertrag zustande, dessen verbindlicher Bestandteil diese Nutzungsbedingungen sind.
(3) Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr: § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) findet keine Anwendung. Diese Nutzungsbedingungen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://xenon.gridx.ai/
(4) Vertragsgegenstand des Nutzungsverhältnisses: Gegenstand des Nutzungsverhältnisses ist die Bereitstellung von Funktionen zur Verwaltung bestimmter Funktionspakete von gridX-Produkten über die gridX-Plattform. Der Vertragsgegenstand umfasst nicht die Übertragung von Daten außerhalb der Rechenzentren von gridX (maßgeblich sind die eingehenden/ausgehenden Router) oder die Gewährleistung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
(5) Kostenfreiheit: Dem Partner entstehen durch den Abschluss dieses Nutzungsvertrags keine Kosten. Kosten, die für den Erwerb der gridX-Produkte oder von Funktionspaketen anfallen, sind gesondert zu vereinbaren. Allerdings können durch die Nutzung der Verwaltungsfunktionen der gridX-Plattform zusätzliche Kosten für den Partner entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Internet- und Datenübertragungsgebühren Dritter.
(6) Andere Geschäftsbedingungen: Geschäftsbedingungen des Partners, die diesen Nutzungsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden ausdrücklich nicht akzeptiert, es sei denn, gridX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der Partner in seiner Kommunikation mit gridX auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist und gridX diese nicht ausdrücklich zurückweist. Selbst wenn gridX auf eine Nachricht (physisch oder elektronisch) Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Partners oder eines Dritten enthält oder auf diese verweist, wird dies nicht als Zustimmung zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen ausgelegt. Die Einbeziehung solcher Geschäftsbedingungen des Partners wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
gridX beachtet die Regeln des geltenden Datenschutzrechts. Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus der Nutzung der gridX-Plattform ergeben, ist der Verantwortliche gridX. Die Informationen gemäß Art. 13 GDPR können hier abgerufen werden: https://www.gridx.ai/privacy-policy
Für den Login des Partners auf der gridX-Plattform gilt Folgendes:
(1) Während des Registrierungsprozesses wählt der Partner ein sicheres Zugangspasswort für sein Partner-Login. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und numerische Zeichen.
(2) Das Partner-Login darf nur vom Partner selbst genutzt werden. Der Partner darf die Nutzung des Logins durch Dritte nicht gestatten.
(3) Der Partner hat die Zugangsdaten zu seinem Partner-Login geheim zu halten und nach dem Stand der Technik vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Erfährt der Partner von einem missbräuchlichen Zugriff auf seine Zugangsdaten oder sein Benutzer-Login oder liegen Tatsachen vor, die einen diesbezüglichen Verdacht begründen, wird er gridX unverzüglich darüber informieren.
(4) Der Partner darf den Partner-Login nur für die Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung und nicht in einer Weise verwenden, die die gridX-Plattform oder die über sie gespeicherten Daten gefährdet oder die Rechte Dritter verletzt oder in sonstiger Weise rechtswidrig ist.
(1) gridX kann den Login des Partners sperren, wenn
a) ein unberechtigter Zugriff auf die gridX-Plattform über den/die jeweiligen Partner-Login(s) stattgefunden hat oder versucht wurde oder ein begründeter Anlass besteht, dass dies geschehen könnte;
b) die gridX-Plattform oder andere Systeme von gridX oder die auf den Systemen oder der Plattform gespeicherten Daten durch Missbrauch des/der jeweiligen Partner-Logins beschädigt oder für Angriffe auf Systeme Dritter verwendet wurden oder eine der vorgenannten Handlungen versucht wurde oder ein begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass dies geschehen könnte; oder
c) über den/die jeweiligen Partner-Login(s) vertragswidrige Handlungen oder sonstige rechtswidrige Handlungen vorgenommen wurden oder versucht wurden oder ein begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass dies geschehen könnte.
(2) Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der zugrundeliegende Grund endgültig beseitigt ist. Der Partner kann hieraus keine Rechte gegen gridX herleiten.
(1) Bestimmte Funktionen und Eigenschaften der gridX-Plattform werden dem Partner nur dann zugesichert, wenn diese ausdrücklich in vertragliche Vereinbarungen zwischen gridX und dem Partner einbezogen sind. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die bloße Bereitstellung bestimmter Funktionen stellt keine Zusicherung dar, dass diese von gridX dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
(2) Im Interesse aller Nutzer der gridX-Plattform ist gridX stets bestrebt, die gridX-Plattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um ihren Nutzen kontinuierlich zu erhöhen. gridX behält sich ausdrücklich vor, die gridX-Plattform während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung kann gridX z.B. die Benutzeroberfläche und die über die Plattform-Logins zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ändern, Funktionen hinzufügen oder entfernen sowie Designs, Eingabemasken und andere Elemente der Benutzeroberfläche ändern (zusammenfassend „Weiterentwicklungen“ genannt). Der Partner kann keine bestimmten Weiterentwicklungen oder die weitere Nutzung einer bestimmten Version der gridX-Plattform verlangen. Der Partner kann aus durchgeführten Weiterentwicklungen keine Ansprüche gegen gridX herleiten, sofern durch diese Weiterentwicklungen keine Funktionen oder Eigenschaften, die ihm vertraglich zugesichert sind, nicht zur Verfügung stehen oder beeinträchtigt werden und ihm durch die Weiterentwicklungen keine unzumutbaren Nachteile bei der Nutzung der Plattform entstehen.
Dem Partner werden keine Nutzungsrechte an der gridX-Plattform oder anderen Softwareelementen eingeräumt, auf die die gridX-Produkte einschließlich, aber nicht beschränkt auf die gridBoxen im Zusammenhang mit den Funktionen der gridX-Produkte und der gridX-Plattform zugreifen. Diese werden ausschließlich von gridX auf SaaS-Basis zur Verfügung gestellt. Der Partner erkennt das Eigentum von gridX an den Rechten ausdrücklich an.
Die Verfügbarkeit der gridX-Plattform richtet sich nach den mit dem Partner getroffenen Vereinbarungen im Rahmen des Partnervertrages oder der Vereinbarung über den Proof of Concept (Service Level Agreement).
(1) Funktionspakete können nur mit ordnungsgemäß freigeschalteten gridX-Produkten über die gridX-Plattform verwaltet werden.
(2) Funktionspakete, die über die gridX-Plattform verwaltet werden können, bieten dem Nutzer einen funktionalen und qualitativen Mehrwert. Die Funktionsfähigkeit hängt jedoch von zahlreichen Faktoren wie Datenübertragungen und Drittsystemen ab. Bei der Nutzung von gridX-Produkten ist dies zu berücksichtigen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass
a) die über die gridX-Produkte gesteuerten Anlagen und Geräte über Schutzfunktionen verfügen, die die Anlagen und Geräte vor Schäden durch Fehlbedienung über die vorgenannten gridX-Produkte und Funktionspakete schützen;
b) Stromkreise, an die die gridX-Produkte oder Geräte oder Anlagen, die mit Hilfe von gridX-Produkten gesteuert werden, angeschlossen sind, ordnungsgemäß mit Sicherungen ausgestattet sind, um einen Schutz vor Schäden bei Steuerungsfehlern oder Fehlfunktionen der Geräte zu gewährleisten.
(3) Der Partner ist für die Einholung etwaiger für die Nutzung und Verwendung von Funktionspaketen und deren Verwaltung über die gridX-Plattform durch ihn erforderlicher behördlicher und/oder sonstiger Genehmigungen, Zulassungen oder Rechte verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrages aufrechterhalten werden. Liegen diese nicht vor oder sind sie erloschen, kann der Partner hieraus keine Rechte gegen gridX herleiten. Der Partner stellt ferner sicher, dass er die gridX-Plattform und sein Login in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie regulatorischen, behördlichen und/oder sonstigen Anforderungen, Erlaubnissen und Genehmigungen nutzt.
(1) gridX haftet ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen, unabhängig von der Rechtsgrundlage.
a) gridX haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet gridX nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Zusammenhang haftet gridX nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen. Für sonstige mittelbare Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
b) Die Haftungsbeschränkung von gridX gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
c) Darüber hinaus haftet gridX nicht für Störungen und Qualitätsverluste bei der Datenübertragung im Internet, für die gridX nicht verantwortlich ist und die die Nutzung von Funktionen webbasierter Dienste und anderer internetbasierter Dienste beeinträchtigen oder verhindern.
d) Soweit die Haftung von gridX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Mitarbeiter, sonstigen Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von gridX.
(2) Keine Partei haftet für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung unmöglich machen, selbst wenn solche Ereignisse die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen oder vorübergehend behindern. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die außerhalb des Willens und Einflusses der Parteien liegen, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, einschließlich Anordnungen im Zusammenhang mit Epidemien, oder andere schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände, für die die Parteien nicht verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang wird ein Umstand nur dann als höhere Gewalt angesehen, wenn er nach Abschluss des Nutzungsvertrags eintritt.
Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von gridX an den Partner aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die im Rahmen der zwischen den Parteien auf Gegenseitigkeit geschlossenen Verträge gegeneinander bestehen.
Die Übertragung oder Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Löscht der Partner seinen Login oder fordert er gridX auf, diesen zu schließen, so gilt dies als Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt aus Sicht von gridX vor, wenn der Partner gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt. Weitergehende Ansprüche von gridX gegen den Partner wegen der Verletzung seiner Pflichten bleiben unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schrift- oder Textform.
(1) gridX behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern
a) soweit gridX verpflichtet ist, die Nutzungsbedingungen mit geltendem Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die relevante Rechtslage ändert;
b) wenn dies erforderlich ist, um einer gerichtlichen Entscheidung oder einer für gridX bindenden behördlichen Anordnung nachzukommen;
c) wenn die Änderungen lediglich vorteilhaft für den Partner sind oder rein technischer oder prozessualer Natur sind, ohne für den Partner nachteilige Auswirkungen zu haben; oder
d) aufgrund unvorhersehbarer Änderungen, die nicht von gridX verursacht wurden und auf die gridX keinen Einfluss hat und die das bei Vertragsschluss bestehende Gleichgewicht in nicht unerheblichem Maße stören.
(2) Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Partner unter Hervorhebung der jeweiligen Änderungen zugesandt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Erhalt der geänderten Nutzungsbedingungen, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. In der Änderungsmitteilung wird gridX den Partner ausdrücklich auf die Bedeutung der festgelegten Frist hinweisen.
(1) Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
(2) Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, unterliegt der Nutzungsvertrag deutschem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haben die Gerichte am Sitz von gridX (derzeit Aachen, Deutschland) ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stattdessen verpflichten sich die Parteien, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Wirkungen der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung so nahe wie möglich kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn sich herausstellt, dass diese Nutzungsbedingungen Lücken enthalten.
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