Georgia:
Hello and welcome to Watt's Up with Energy, a gridX Podcast.
I'm your host, Georgia Knapp.
In this episode, we're going to be talking about yet another regulation in Germany: Paragraph 9 EEG. This paragraph is part of the German Renewable Energy Act and has been the subject of a lot of talk since the beginning of 2025.
I am actually now going to do something a bit different and hand the mic over to two of my German colleagues: Marco Rues and Carsten Schäfer, who will talk more about this regulation. Just as a note to our listeners, this episode will be in German.
Marco:
Dann würde ich jetzt starten.
Also vielen Dank, Georgia, für das Intro und “Hi!” Carsten.
Freut mich, dass du heute da bist.
Wir haben ja jetzt vielleicht im ersten Moment ein Thema, das gar nicht so spannend klingt, aber für die Branche durchaus relevant ist.
EnWG-Novelle, wichtige gesetzliche Änderung, die im weitesten Sinne die Branche der erneuerbaren Energien betrifft.
Und in deiner Rolle als Produktmanager bei gridX hast du dich ja jetzt auch intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt.
Dann lass uns doch gerne einmal reinstarten, uns mal grundsätzlich die Novelle anschauen, wie sie aufgebaut ist, welche Themen jetzt vor allem auch im Kontext Home-Energy-Management-Systeme relevant sind.
Und ja, an einer oder anderen Stelle auch gerne mal tiefer eintauchen.
Carsten:
Ja, hi, hallo.
Marco:
Hi, gerne.
Dann würde ich jetzt doch einfach mal starten an der Stelle:
Was ist die Novelle genau, was sind die Ziele, was hat es damit auf sich?
Hol uns da doch gerne mal ab.
Carsten:
Ja, vielleicht so ein bisschen zum grundsätzlichen Rahmen an der Stelle, die Novelle betrifft sozusagen nicht nur ein Gesetz, sondern eigentlich eine Reihe von Gesetzen.
Das ist so im Prinzip dieses wesentliche Dreieck aus EnWG, EEG und MSBG.
Das sind schon so die Leitgesetze, sag ich jetzt mal so, die aus diesen drei Bereichen eigentlich relevant sind. Dass es hier im Wesentlichen darum geht, Netzstabilität zu sichern, also dies aber intelligent zu tun.
Ja, und nicht einfach so aus dem Thema, wir bauen mehr Kupfer oder legen mehr Kupfer irgendwohin, sondern halt einen intelligenten Ansatz eben über Steuern, Messen und Regeln und dass die BNetzA damit verfolgt, eigentlich einen digitalen Netzanschlusspunkt aufzubauen oder einzuführen.
Digitaler Netzanschlusspunkt, was ist das?
Das soll sozusagen nicht nur, in Anführungsstrichen „nur“, digitale Messdaten liefern, sondern auch bidirektional in beide Richtungen Signale hin zum Netzanschlusspunkt ermöglichen.
Signale, was ist das?
Das ist eben sowas wie ein Dimmsignal für die Verbrauchsseite von flexiblen Einrichtungen oder Anlagen und eben jetzt eben neu auch Signale für die Einspeisung ins Netz zum Beispiel zu limitieren oder zu kontrollieren.
Marco:
Okay, das sind dann so bekannte Stichworte wie Paragraph 14a EnWG oder Paragraph 9 EEG.
Dazu kommen wir auf jeden Fall später nochmal.
Jetzt ist bei deiner Ausführung, die jetzt auch so ein bisschen theoretisch noch aufgebaut war, natürlich oft auch ein Schlagwort, sag ich jetzt mal, im Raum: das Solarspitzengesetz – als Kernmaßnahme, als neuer Name.
Wie hängt das jetzt zusammen mit dem, was du am Anfang ausgeführt hast? Ist das irgendwie der Auslöser oder welche Gründe gibt es da, warum das jetzt so betitelt wird?
Carsten:
Naja, der Titel ist natürlich irgendwie einhergehend damit, dass es einigermaßen beschreibt, was damit als Ziel verfolgt wird. Das ist auch irgendwie einfacher an vielen Stellen, vor allen Dingen medial, als irgendwelche Paragraphen zu referenzieren.
Man könnte sogar eine Brücke zum Produktmanagement und der Softwareentwicklung schlagen, wo ja auch Initiativen und „Epics“ und „Sprints“ immer einem bestimmten übergeordneten Ziel dienen und dann eher über viele einzelne Aktivitäten oder Maßnahmen dann erreicht werden sollen.
Und hier ist wahrscheinlich mit diesem Begriff was Ähnliches gedacht und das Solarspitzengesetz als solches geht prinzipiell darum, dass die Einspeisung ins Netz von kleineren Anlagen, sag ich jetzt mal so, kleineren PV-Anlagen, nicht mehr völlig willkürlich funktioniert oder erlaubt wird, beziehungsweise Anreize gesetzt werden, die ein netzdienliches Verhalten halt fördern.
Hauptsächlich, wie schon gesagt, mit Blick auf kleinere Anlagen, also im Niederspannungsnetz, weil bei größeren Anlagen ist das eigentlich schon länger klar geregelt und da gibt es auch ganz andere technische Vorgaben.
Aber der neue Teil jetzt hier ist tatsächlich eben im Bereich der kleineren Anlagen.
Marco:
Okay, danke.
Also ich meine da jetzt an der Stelle dann auch schon ein bisschen raus hören zu können, dass das dann auch mit dem, sagen wir jetzt, exponentiellen Zubau von PV in Deutschland, ich glaube 2024 waren es rund 16 Gigawatt, dass das unser Stromnetz jetzt so ein bisschen an die Grenzen bringt.
Sind das so die Herausforderungen, die jetzt auch die Novelle adressiert? Geht es darum?
Carsten:
Ja genau, völlig richtig.
Der erfolgreiche Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland ist ja auch zum großen Teil im Niederspannungsnetz erfolgt, vor allen Dingen in den letzten Jahren ist das erfolgt.
Und das stellt halt vor allen Dingen die Verteilnetzbetreiber vor große Herausforderungen bei der operativen Netzführung dieser Niederspannungsnetze.
Man muss sich auch vorstellen, die Niederspannungsnetze sind deutlich weniger digitalisiert oder technologisiert, das ist eher noch ziemlich in den Anfängen. Monitoring und Steuerungsmöglichkeiten sind da einigermaßen begrenzt bisher.
Und die Novelle, die gibt jetzt eben Vorgaben und Möglichkeiten, diese Einspeisung zum Beispiel aus PV-Anlagen in gewisser Weise zu limitieren beziehungsweise über Preissignale ein netzdienliches Verhalten zu ermöglichen.
Vielleicht noch zur Einsortierung dieser Paragraph 9 EEG, der da im Wesentlichen dahinter steckt, ist eigentlich der Counterpart zur Limitierung des Verbrauchs.
Also es ist halt so aufgebaut, dass über den Paragraph 14a, der die Verbrauchsseite adressiert, nun jetzt mit dem Teil dieser Novelle, eben diesen Paragraph 9, der Teil der Einspeisung eben entsprechend ähnlich aufgesetzt werden, der Netzbeschreiber hat an der Stelle eben die Möglichkeit – und nochmal zum Verdeutlichung als letzte Maßnahme, das darf der auch nicht einfach willkürlich –, aber als letzte Maßnahme die Einspeisung zu limitieren und/oder den Verbrauch, sofern eben ein größeres Problem in diesem Netzstrang oder in diesem Netzsegment auftreten sollte.
Marco:
Okay, verstanden.
Das heißt, grundsätzlich, wir befinden uns ja in der Energiewende, die wir hoffentlich erfolgreich umsetzen werden und dazu gehört ja dann auch, wie wenn ich dich jetzt richtig verstanden hab, einfach auch das System daran anzupassen, an die veränderten Gegebenheiten im Sinne der Produktion, aber auch im Sinne des Verbrauchs.
Dazu haben wir jetzt verschiedene spezifische Paragraphen-Namen gehört und uns das Ganze jetzt auch nochmal so ein bisschen theoretisch eingeordnet.
Jetzt wollen wir uns vielleicht nochmal genauer anschauen, wie das dann im Einzelnen passiert und wo es dann auch relevant wird an der Stelle.
Ja, jetzt hast du gesagt, ok, es wird jetzt, um bei der Produktion zu bleiben, die Einspeisung im Notfall begrenzt.
Genau, also was genau bedeutet das an der Stelle?
Da wollen wir vielleicht ein bisschen tiefer einsteigen und dann auch die einzelnen Maßnahmen, wie das umgesetzt wird.
Also für mich persönlich an der Stelle auch interessant. Ich hab selber auch ein Home-Energy-System daheim, also mit einer PV-Anlage, mit einer Batterie und Wärmepumpe und E-Auto. Also für mich jetzt in dem Fall dann auch persönlich interessant, zu wissen, wie es genau aufgeteilt ist und was das jetzt bedeutet.
Dann, genau, also Begrenzung der Netzeinspeisung für den Betreiber von PV-Anlagen.
Was genau würde das jetzt für mich bedeuten oder für jemanden, der sich jetzt auch eine neue PV-Anlage zulegen möchte?
Was hat das für Auswirkungen?
Carsten:
Ja genau, also erstmal spannend, dass du da so einen persönlichen Bezug hast, das macht die Sache natürlich viel greifbarer, spiegelt aber auch so ein bisschen eigentlich den Fokus wieder, den wir als Produkt-Company natürlich haben, dass wir aus den regulatorischen Anforderungen, die wir natürlich erfüllen müssen, aber immer den Kunden im Blick haben oder im Zentrum haben und dort eben entsprechend Mehrwert schaffen wollen und eben nicht rein die technische Erfüllung von irgendwelchen Vorgaben erledigen, sage ich jetzt mal so, oder abhaken.
Von daher passt das Beispiel ganz gut.
Und die Begrenzung der Netzeinspeisung jetzt, da ist schon mal ein wichtiger Punkt zu sagen: Es geht nicht um die PV-Produktion deiner spezifischen Anlage, sondern das, was aus deinem Gesamtkonstrukt oder Setup, du hast ja schon so einen ziemlich komplexeren Aufbau an der Stelle, dann tatsächlich wieder ins Netz eingespeist wird. Darum geht es. Also es geht nicht um die PV-Produktion als solches isoliert zu betrachten, sondern die Einspeisung, die Rückeinspeisung ins Netz dort gegebenenfalls zu limitieren.
Und da gibt es im Moment technisch zwei Wege, oder man hat das vielleicht auch zweistufig gedacht, zu sagen: vielleicht gibt es im Moment noch nicht überall die technischen Möglichkeiten, das umzusetzen.
Dafür gibt es dann eine prozentuale Regel, dass sozusagen 60 Prozent der Spitzenkapazität der PV-Anlage, ab dort abgeriegelt werden muss, aber nicht die PV-Produktion, sondern die Einspeisung.
Das ist immer ganz wichtig, das bezieht sich sozusagen nicht auf die isolierte Produktion, sondern das ist nur der Referenzwert, um zu ermitteln, wo bin ich denn bei 60 Prozent, wo ist da mein Limit?
Ja, und das gilt aber im Wesentlichen für die Zeit, solange noch kein iMSys beziehungsweise iMSys plus Steuermöglichkeit bei dir eingebaut ist.
Dann ändert sich das Regime.
Dann sind sozusagen alle technischen Komponenten vorhanden, die dazu befähigen, dass der Netzbetreiber dann tatsächlich ein dediziertes Signal schickt und sagt, du in deinem Netzstrang als Hausnummer 17, ich weiß es nicht genau, einfach als Beispiel, deine Einspeisung ins Netz ist zu hoch und würde eine gewisse Gefahr der Netzstabilität mit sich bringen und deswegen dann eine dedizierte Limitierung der Einspeisung senden kann.
Das ist sozusagen technisch dann zweistufig gedacht und solange das iMSys nicht vorhanden ist, gibt es halt da diese einfach fixe Grenze, diesen Grenzwert.
Marco:
Okay, gut.
Dann nehme ich da jetzt an der Stelle oder nicht nur ich, sondern auch für unsere Zuhörer mit:
Gut, wir haben zwei Varianten, ein bisschen mehrstufig aufgebaut.
Hängt davon ab, ob ich dieses ominöse iMSys, also das intelligente Messsystem mit Zähler und Gateway und Steuerbox, das ist wahrscheinlich auch noch wichtig zu erwähnen, bereits verbaut hab oder nicht.
Okay, an der Stelle wahrscheinlich auch „60-Prozent-Begrenzung“, da mag dann an der einen oder anderen Stelle schon eine Alarmglocke klingeln.
Hört sich ja jetzt erstmal an, dass ich irgendwo Geld verliere oder nichts bekomme.
Vielleicht könnte man darüber auch nochmal sprechen: Wie wirkt sich das jetzt aus, also wirtschaftlich und technisch auf private Haushalte, sowohl diese 60-Prozent-Regel und dann auch, ja, geht's dann irgendwie noch weiter quasi, wenn ich dann ein iMSys habe, verändert sich da auch noch was an meiner finanziellen Vergütung?
Carsten:
Ja, also beides ist halt wirklich so, dass sich das schon auswirkt.
Aber gerade diese 60 Prozent, die hören sich eigentlich schon relativ drastisch an, auf den ersten Blick zumindest. Es gibt da aber ganz viele verschiedene Untersuchungen zu, auch schon längerfristige Untersuchungen, die über einen längeren Zeitraum gehen, dass das tatsächlich für die Allermeisten, weil es sich eben auf die Einspeisung bezieht und nicht auf die Produktion aus der Anlage, dass die Auswirkungen da im kleineren einstelligen Prozentbereich bleiben.
Das heißt also, dass das irgendwie je nachdem, wie die Anlage dann noch mal ausgerichtet ist und so, dass es da zwischen ein Prozent beziehungsweise, weiß nicht, geht vielleicht im Durchschnitt hoch bis fünf Prozent, an Reduktion einer möglichen EEG-Vergütung kommen kann. Also, überschaubar große Auswirkungen, würde ich das jetzt mal nennen.
Was vielleicht viel drastischer, noch drastischer klingt, ist, dass mit dieser Novelle auch einhergeht, dass bei negativen Preisen, also Energiepreisen, Strompreisen an der Börse, dann in diesen Zeiten keine EEG-Vergütung mehr passiert.
Das heißt, es gibt ja, gerade in der Vergangenheit, doch häufig dann doppelte Vergütung, einmal durch die Einspeise-Vergütung und dann eben noch mal zusätzlich negative Preise, würde ich im Prinzip als Vermarkter sozusagen noch mal einen zweiten Aspekt ökonomisch realisieren können.
Das hat vor allen Dingen den Netzbetreiber oder große Auswirkungen auf den Netzbetreiber, weil die eigentlich einen gegensätzlichen Effekt erzielen möchten.
Weil natürlich eine zusätzliche Einspeisung, weil die Preise negativ sind, dazu führen, dass man mehr einspeisen will.
Ja, was dann sozusagen ein selbstverstärkender Effekt ist und im Prinzip das Netz noch weiter belasten.
Das heißt also, es gibt hier jetzt die klare Kappung bei negativen Preisen, wird nicht mehr EEG vergütet, heißt aber auch: Keine Angst, das ist nicht so eine harte Einschnitt in der Gesamtbetrachtung der EEG-Vergütung.
Du hast ja auch aus deiner Perspektive ja nicht, guckst ja nicht nur irgendwie die einzelne Stunde an, sondern hast ja eine Gesamtbetrachtung bei einer längeren, mehrjährigen Zeitraum gemacht, sicherlich bei einer Investitionsentscheidung.
Und an der Stelle wird einfach die Zeit, in der es negative Stunden gab im Jahr, beispielsweise hinten angehängt.
Das heißt also, der Förderzeitraum wird verlängert um die Anzahl der Stunden, in denen es jetzt negative Preise gibt.
Und somit will man eigentlich verhindern, dass es in Summe zu weniger Förderung kommt.
Wenn man sich das jetzt irgendwie anguckt, 2024 glaube ich, es gab grob 450 Stunden im Jahr, wo es negative Preise gab.
Und diese 450 Stunden würden dann einfach hinten an deinen Förderzeitraum, der normalerweise 20 Jahre irgendwie ist, angehängt.
Marco:
Okay, Carsten, danke.
Also wir haben jetzt über die Punkte gesprochen, klar Einspeisung zu begrenzen, um auch die Last aus dem Stromnetz zu nehmen und dass das eben auch viel über das ominöse Smart Meter oder Smart-Meter-Gateway ermöglicht wird und wie wir dahin kommen, was das für den Endverbraucher jetzt auch bedeutet an Kosten mit den Preisobergrenzen.
Würde ich sagen, ist ein guter Punkt, um einfach jetzt einen kurzen Cut zu ziehen im Blick auf unsere nächste Folge, wo wir dann darüber sprechen wollen, welche Chancen auch das Ganze jetzt für den Endverbraucher mit sich bringt, dann auch einen Smart-Meter-Gateway im Keller zu haben.
Carsten:
Ja, gerne.
Also freue mich schon drauf, weil dann wird es ja nochmal ein Stück weit konkreter und vielleicht ein bisschen greifbarer, als jetzt so vorab die theoretischen Sachen zu beleuchten, und ja, ich kann es kaum erwarten.
Marco:
Ja, cool.
Bis dann Carsten. Ich danke dir.
Carsten:
Bis dann.